Selbstbehalte, Eigenanteile und Zuzahlungen
Je nach dem in welchem Land Sie sich behandeln lassen, haben Sie unterschiedliche Eigenanteile und Zuzahlungen selbst zu tragen.
Wie sieht das bei Behandlungen in der Schweiz aus?
Bei Behandlungen in der Schweiz, gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil, die sogenannte Franchise. Diese Franchise hat im Grenzgängermodell eine Höhe von 300 Schweizer Franken und gilt pro Kalenderjahr. Sie bezahlen die ersten 300 Schweizer Franken der Behandlungskosten im Jahr also selbst. Ist die Franchise bezahlt, gilt danach ein Selbstbehalt von 10%. Diese 10% zahlen Sie aber nur solange, bis Sie dadurch nochmals maximal 700 Schweizer Franken pro Kalenderjahr entrichtet haben.
Dazu ein Beispiel:
Max muss im Januar zum Arzt. Dieser stellt ihm eine Rechnung in Höhe von 700 Schweizer Franken aus. 300 Franken – also die Franchise – zahlt Max davon selbst. Von den verbleibenden 400 Franken der Rechnung zahlt Max 10%, also 40 Schweizer Franken. Die Krankenversicherung übernimmt in diesem Fall die übrigen Kosten in Höhe von 360 Schweizer Franken.
Im Mai muss sich Max einer Bandscheibenoperation unterziehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 28.000 Schweizer Franken. Da die Franchise bereits bezahlt ist, braucht Max nur noch 10% der Rechnung selbst tragen. Da der 10%ige Selbstbehalt aber maximal 700 Franken pro Kalenderjahr beträgt – und Max im Januar bereits 40 Franken bezahlt hat – muss er in diesem Fall nur noch 660 Franken selbst tragen. Die Krankenkasse bezahlt also 27.340 Schweizer Franken.
Für einen Spitalaufenthalt gilt zusätzlich ein Spitalbeitrag von 15 Schweizer Franken pro Tag. Da Max 10 Tage im Spital war, zahlt er zusätzlich 150 Schweizer Franken.
Im August muss Max nochmals zum Arzt. Die erstattungsfähigen Kosten betragen 500 Schweizer Franken. Da er sowohl die Franchise, als auch den 10%igen Selbstbehalt für das laufende Jahr bereits bezahlt hat, muss er sich an dieser Rechnung nicht mehr beteiligen. Die Krankenkasse übernimmt die vollen 500 Schweizer Franken.
Übrigens: Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr entfällt bei Behandlungen in der Schweiz sowohl die Franchise als auch der Spitalbeitrag. Der 10%ige Selbstbehalt ist auf 350 CHF limitiert.
Und wie sieht das bei Behandlungen in Deutschland aus?
Benutzen Sie die deutsche Chip-Karte für Behandlungen in Deutschland, müssen Sie die Franchise und den 10%igen Selbstbehalt nicht bezahlen.
Es fallen für Sie die üblichen Eigenanteile an, die Ihnen als gesetzlich Versicherter in Deutschland berechnet werden.
Darunter fallen zum Beispiel
10% für Arznei- und Verbandmittel, mindestens 5 Euro, maximal jedoch 10 Euro.
Heilmittel, zum Beispiel Physiotherapie, 10% der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel, zum Beispiel Bandagen und Gehilfen, 10% für jedes Hilfsmittel
Sie zahlen ebenso 10 Euro pro Tag in einem Krankenhaus, maximal aber 28 Tage pro Kalenderjahr
Bei Zahnersatz haben Sie sehr hohe Eigenkosten. Sehen Sie sich hierzu bitte das Video zu den Bausteinen Zahnersatz und Zahnprophylaxe an. Es werden einige Leistungsbeispiele aufgezeigt.
Bei Behandlungen in Deutschland gelten für Kinder ebenfalls verminderte Eigenanteile.