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Die Beitragszahlung

Obwohl Sie sich sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland behandeln lassen können, entrichten Sie den Beitrag für das bilaterale Grenzgängermodell ausschließlich an die Schweizer Krankenkasse.

Beiträge an die deutsche gesetzliche Krankenkasse müssen Sie nicht entrichten.

Sie können die Beiträge von Ihrem Schweizer Konto abbuchen lassen oder per Einzahlungsschein, also einer Rechnung, selbstständig auf das Konto der Schweizer Krankenkasse einzahlen.

Beiträge für die von Ihnen ausgewählten Zusatzbausteine sind private Zusatztarife einer deutschen Krankenversicherung und deshalb Euro-Beiträge. Diese werden von Ihrem deutschen Konto abgebucht.

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