Das Thema Altersvorsorge wird immer wichtiger, auch als Grenzgänger muss man sich damit auseinandersetzen. Denn durch das Alterseinkünftegesetz wird der Besteuerungsanteil der Altersrenten sukzessive erhöht. Bereits ab 2040 werden sämtliche Renteneinkünfte, auch die der ersten und zweiten Säule analog der deutschen Rente zu 100% besteuert. Somit droht auch dem Grenzgänger eine massive Rentenlücke.
Wie sieht das eigentlich in der Schweiz aus? Das Säulen-System der Schweiz umfasst 3 Säulen.
Die erste Säule soll das Existenzminimum sicherstellen. Die zweite Säule ist darauf ausgerichtet den Lebensstandard über das Existenzminimum hinaus zu sichern. Die erste und zweite Säule sollen zusammen mindestens 60 Prozent des zuletzt bezogenen effektiven Jahreslohnes sichern.
Die dritte Säule umfasst die private, steuerbegünstigte Vorsorge in der Schweiz. Es handelt sich dabei um die freiwillige Selbstvorsorge – also um das, was man sozusagen in sein Sparschwein steckt.
Diese dritte Säule, bleibt dem Grenzgänger in seiner klassischen Form jedoch verwehrt.
40% Prozent des zuletzt bezogenen effektiven Jahreslohnes im Rentenalter weniger in der Tasche und das auch noch ab 2040 zu 100% versteuern? Ohne private Vorsorge ist dadurch nicht annähernd der Erhalt des Lebensstandards gesichert.
Eine Lösung für Grenzgänger ist die Direktversicherung, welche seit 2008 auch für Grenzgänger Anwendung findet.
Zahlen Sie für Ihr Alter ein und nutzen auch Sie als Grenzgänger die steuerlichen Vorteile.
Sie können bis zu 6.816 Euro jährlich, das sind 568 Euro im Monat, einzahlen. Sie erhalten dadurch einen Beitragsvorteil aus der Steuerersparnis von bis zu 47%.