Ein Grenzgänger, der mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt ist, ist obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Beiträge mit Unfall, gelten beispielsweise für nichterwerbstätige Familiengehörige.
Die Beiträge sind nicht nur stabil, sondern wurden erneut reduziert. Das bedeutet, dass sich ein Grenzgänger ab 26 Jahren für 183,30 CHF im Monat, sowohl in der Schweiz nach KVG, als auch durch das Formular S1 (ehemals E106) in Deutschland versichern kann.
Mit ausgewählten privaten Zusatzbausteinenist dadurch ein sehr umfassender Versicherungsschutz möglich, ohne das gesetzliche Modell verlassen zu müssen.