Sofern Du als Grenzgänger vor Tätigkeitsbeginn bereits gesetzlich versichert warst, kann die Krankenversicherung in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft weitergeführt werden.
Der Beitrag richtet sich nach dem derzeit gültigen Beitragssatz, der durch die aktuelle Gesundheitsreform bundesweit einheitlich ist. Der ermäßigte Beitragssatz (ohne Krankentagegeld) beträgt 14,0% zzgl. der Pflegeversicherung 3,3% (für Kinderlose) oder 3,05% (mit Kindern). Somit wird zum Beispiel für einen kinderlosen, ledigen Grenzgänger ein Beitragssatz von 17,3% aus seinem Bruttoeinkommen berechnet. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze (4.837,50 EUR) ist dieser auf 836,88 EUR limitiert.
Die Zusatzbeiträge (im Schnitt 1,3 %) können von den Kassen seit 2015 wieder selbst bestimmt werden und bringen so quasi eine Art Beitragsautonomie und dadurch auch den Wettbewerb zurück. Für einen Grenzgänger mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze ist dadurch bis zu einem Höchstbeitrag von ca. 899 Euro zu rechnen.